Liebe Eltern,
wie Sie sicherlich wissen, wurde die Änderung des Infektionsschutzgesetzes nun gestern auch vom Bundesrat beschlossen und bereits vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Die Verkündung im BGBl. ist für heute vorgesehen, d.h. dass die Regelungen dann ab morgen, Samstag in Kraft treten werden.
Das Gesetz sieht vor, dass Schulen automatisch am übernächsten Tag in den Wechselunterricht gehen, wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von mehr als 100 aufweist. Ab einer Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen werden die Schulen, ebenfalls ab dem übernächsten Tag, geschlossen. Eine Notbetreuung bleibt erlaubt. Die Schulen im Kreis Groß-Gerau sind demnach ab Montag von der Aussetzung des Präsenzunterrichtes betroffen.
· Derzeit liegen uns jedoch keine weiteren Informationen zur Handhabung der Notbetreuung vor. Wir planen die bereits in Notbetreuung befindlichen Kinder für alle 5 Tage der kommenden Woche ein. Sollten sich hier neue Richtlinien ergeben, melde ich mich umgehend. Die Betreuung in der Schatzkiste (für angemeldete Kinder) kann nur für Notbetreuungskinder stattfinden.
· Wir handhaben die Schließung wie im vorherigen Lockdown. (BBB-Onlineunterricht, Aus- und Abgabe von Materialien in den Kisten vor der Schule…)
· Alle Kinder haben heute von ihren Klassenlehrerinnen alle notwendigen Materialien mit nach Hause bekommen. Die Gruppe B von gestern hat in den meisten Fällen ebenfalls alle notwendigen Materialien zuhause.
Bitte prüfen Sie auch am Wochenende regelmäßig Ihre Mails, da bestimmt weitere Informationen folgen werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerin Ihres Kindes. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Herrig
(Schulleiterin)
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