Liebe Eltern,
anbei erhalten Sie das Schreiben unseres Kultusministers, in dem nochmals die am Freitag versendeten Regelungen erläutert werden.
Die Notbetreuung wird weiter nach den bisherigen Vorgaben erfolgen. (Wenn beide Erziehungsberechtigten einer Arbeit nachgehen, können die Kinder an der Notbetreuung teilnehmen, analog gilt für alleinige Sorgeberechtigte der Nachweis ihrer Tätigkeit. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist vorzulegen.) Wie bereits geschrieben, haben wir die bisher in Notbetreuung befindlichen Kinder berücksichtigt. Die täglichen Zeiten bleiben dabei unverändert.
Sollten Sie nun doch eine Notbetreuung benötigen (und vorher noch nicht angemeldet gewesen sein), sprechen Sie uns bitte an.
Unsere IT-Kolleginnen bereiten derzeit bereits die erneute Geräteausleihe von Tablets für bedürftige Kinder vor. Bitte sprechen Sie uns (die Klassenlehrerinnen) diesbezüglich ebenfalls an, wenn Sie Bedarf haben.
Wir hoffen, dass wir schnellstmöglich wieder zu einem Wechselunterricht zurückkehren können.
Wir wünschen Ihnen alles Gute für die bevorstehende Zeit und hoffen, dass sie die erneute Schließung gut organisieren können.
Mit freundlichen Grüßen