Liebe Eltern,
"Durch die Einführung der Bundesnotbremse im Infektionsschutzgesetz und die damit verbundenen Regelungen für die Unterrichtsorganisation sowie den vorgegebenen Stufen zur Unterrichtsorganisation (siehe dazu Ministerschreiben vom 12. Mai 2021) kommt es aktuell regional zu differenten Ausgestaltungen des Schulbetriebs.
Damit verbunden stellen sich die hessischen Schulen u.a. die Frage, wie Schulfeiern verantwortungsvoll organisiert werden können.
Jeweils vor der Durchführung von Veranstaltungen ist zu prüfen, ob die aufgeführten
Regelungen noch gelten."
Hier finden Sie die Regelung zu Schulfeiern: