Gesichtsvisiere und Kinnvisiere nicht mehr erlaubt

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Liebe Eltern, Schüler*innen, Kolleg*innen und Besucher*innen,

bitte beachten Sie, dass in der Schule Kinnvisiere und Gesichtsvisiere nicht mehr zulässig sind:

In § 1a, Abs. 2 heißt es dazu: Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des Abs. 1 ist jede vollständige, an der Gesichtshaut anliegende Bedeckung von Mund und Nase, die aufgrund ihrer Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache deutlich zu verringern.

 

Das bedeutet, dass ein Tragen eines Mund-Kinn- Visiers oder eines Gesichtsvisiers nicht als Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu werten ist.