Änderungen des Vorgehens bei Coronafällen ab 27.11.2020

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Liebe Eltern,

nachdem wir in einer Klasse einen positiven Corona-Fall hatten und nicht alle Kinder der Klasse durch das Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt wurden, haben wir auf verschiedenen Ebenen unser Veto zu diesem Vorgehen eingelegt. Auch die Eltern der betroffenen Klasse waren mit uns einer Meinung, dass dieses Vorgehen zu unentdeckter Weiterverbreitung führen kann.

Nun kam es zu einer Änderung des Vorgehens durch das Gesundheitsamt ab Freitag, den 27.11.20, das ich Ihnen hiermit gerne noch einmal mitteilen möchte:

Dabei wird berücksichtigt, dass die Fallzahlen unverändert hoch sind und somit weiterhin mit häufigen Erregereinträgen in die Einrichtungen zu rechnen ist.

·         Grundschule (1.-4. Klasse, keine MNB, kein Abstand):
Erkranktes Kind: Alle Schüler*innen der Klasse sind KP I (Kontaktperson 1) und werden für 14 Tage nach dem letzten Kontakt unter Quarantäne gestellt. KPs unter den Lehrkräften werden individuell ermittelt.

·         Erkrankte Lehrkraft:
KPs werden individuell ermittelt. Lehrer*innen sollten eigentlich auch in der Grundschule Abstand halten können, in gut gelüfteten Räumen sollten alle Kinder normalerweise KP II sein.

 

·         Folgende Personen dürfen die Schule nicht besuchen (Zweite VO):

-          Schüler*innen mit Symptomen (trockener Husten, Fieber, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns)

-          Schüler*innen, deren Angehörige desselben Hausstandes Symptome (s. oben) haben

-          Schüler*innen, die Kontakt zu Infizierten innerhalb der letzten 14 Tage hatten

-          Schüler*innen unter 12 Jahre, deren Angehörige des gleichen Hausstandes als KP I unter Quarantäne stehen

-          Lehrkräfte mit Symptomen (s. oben)

-          Lehrkräfte, deren Angehörige des gleichen Hausstandes Symptome (s. oben) aufweisen

-          Lehrkräfte, die selbst oder deren Angehörige desselben Hausstandes, die unter 12 Jahre alt sind, Kontakt zu Infizierten haben oder in den letzten 14 Tagen hatten

Kinder, deren Eltern/Haushaltsangehörige positiv getestet wurden:
- stehen selbst unter Quarantäne (siehe Landesverordnung);
- sollen zeitnah einem Test zugeführt werden, auch wenn sie beschwerdefrei sind;
- werden, wenn sie typische Beschwerden angeben, als krankheitsverdächtig angesehen und können damit im Einzelfall bereits ohne Laborbestätigung Quarantänemaßnahmen bei Kontaktpersonen auslösen.

Die Regelung für unter 12-jährige, deren Angehörige des gleichen Hausstandes als Kontaktpersonen der Kat. I. unter Quarantäne gestellt wurden, wird voraussichtlich bald entfallen. Es steht eine Änderung der geltenden Verordnung an.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Kerstin Herrig

(Schulleiterin)