Veränderungen Regelung Corona

Drucken

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten darauf hinweisen, dass mit dem Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (Corona-Einrichtungsschutzverordnung)

vom 26. November 2020 am 1. Dezember 2020 sich folgende Veränderungen bezüglich des Betretungsverbots von Schulen ergeben haben:

Schüler*innen unter 12 Jahren, in deren Hausstand lediglich Kontaktpersonen der 1. Kategorie leben, für die Quarantäne angeordnet wurde, werden vom Besuch der Schule nicht weiter ausgeschlossen.

www.hessen.de//corona-einrichtungsschutzverordnung_stand_01.12.pdf

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr Team der Nibelungenschule Biebesheim