Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten darauf hinweisen, dass mit dem Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (Corona-Einrichtungsschutzverordnung)
vom 26. November 2020 am 1. Dezember 2020 sich folgende Veränderungen bezüglich des Betretungsverbots von Schulen ergeben haben:
Schüler*innen unter 12 Jahren, in deren Hausstand lediglich Kontaktpersonen der 1. Kategorie leben, für die Quarantäne angeordnet wurde, werden vom Besuch der Schule nicht weiter ausgeschlossen.
www.hessen.de//corona-einrichtungsschutzverordnung_stand_01.12.pdf
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Nibelungenschule Biebesheim