Liebe Eltern,
anbei erhalten Sie das Schreiben unseres Kultusministers, in dem nochmals die am Freitag versendeten Regelungen erläutert werden.
Die Notbetreuung wird weiter nach den bisherigen Vorgaben erfolgen. (Wenn beide Erziehungsberechtigten einer Arbeit nachgehen, können die Kinder an der Notbetreuung teilnehmen, analog gilt für alleinige Sorgeberechtigte der Nachweis ihrer Tätigkeit. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist vorzulegen.) Wie bereits geschrieben, haben wir die bisher in Notbetreuung befindlichen Kinder berücksichtigt. Die täglichen Zeiten bleiben dabei unverändert.
Sollten Sie nun doch eine Notbetreuung benötigen (und vorher noch nicht angemeldet gewesen sein), sprechen Sie uns bitte an.
Unsere IT-Kolleginnen bereiten derzeit bereits die erneute Geräteausleihe von Tablets für bedürftige Kinder vor. Bitte sprechen Sie uns (die Klassenlehrerinnen) diesbezüglich ebenfalls an, wenn Sie Bedarf haben.
Wir hoffen, dass wir schnellstmöglich wieder zu einem Wechselunterricht zurückkehren können.
Wir wünschen Ihnen alles Gute für die bevorstehende Zeit und hoffen, dass sie die erneute Schließung gut organisieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Herrig
(Schulleiterin)
Weiterlesen: Schreiben von Herrn Staatsminister Prof. Dr. Lorz vom 23. April 2021
Elternbrief erneuter Lockdown ab 24.4.21
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Liebe Eltern,
wie Sie sicherlich wissen, wurde die Änderung des Infektionsschutzgesetzes nun gestern auch vom Bundesrat beschlossen und bereits vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Die Verkündung im BGBl. ist für heute vorgesehen, d.h. dass die Regelungen dann ab morgen, Samstag in Kraft treten werden.
Das Gesetz sieht vor, dass Schulen automatisch am übernächsten Tag in den Wechselunterricht gehen, wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von mehr als 100 aufweist. Ab einer Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen werden die Schulen, ebenfalls ab dem übernächsten Tag, geschlossen. Eine Notbetreuung bleibt erlaubt. Die Schulen im Kreis Groß-Gerau sind demnach ab Montag von der Aussetzung des Präsenzunterrichtes betroffen.
Zentrale Lernstandserhebungen Klasse 3 noch nicht
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Liebe Eltern,
aufgrund der aktuellen Pandemie-bedingten Entwicklungen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Testzeitfenster für die Zentralen Lernstandserhebungen in Jahrgang 3 nicht wie geplant am 26. April 2021 beginnen wird.
Sobald uns weitere Informationen vorliegen, wie mit den Zentralen Lernstandserhebungen verfahren wird, werden wir Sie umgehend benachrichtigen.
Mehr Informationen zu den Lernstandserhebungen finden Sie hier:
Weiterlesen: Zentrale Lernstandserhebungen Klasse 3 noch nicht
Liebe Eltern,
das Staatliche Schulamt hat auf verschiedene Fragen reagiert, hier die wichtigsten Erläuterungen:
- Die neue Corona-Einrichtungsschutzverordnung (https://www.hessen.de/sites/default/files/media/02_corona-einrichtungsschutzverordnung_stand_19.04.21_barrierefrei.pdf) tritt am Montag, 19.04.2021, in Kraft; ab dann besteht die Testpflicht.
Weiterlesen: Erläuterungen zum Unterricht und Corona-Testpflicht ab 19.04.2021
Corona - Testpflicht an Schulen
Liebe Eltern,
sicher haben Sie schon der Presse die neuesten Entscheidungen unserer Landesregierung entnommen.
Folgende Entscheidungen sind getroffen worden (siehe auch unten pdf-Links):
- Es bleibt beim Wechselunterricht für die Grundschulen. (Mit Start der Gruppe A am Montag, den 19.04.21. Eine Anpassung an die weiterführenden Schulen gestaltet sich schwierig, da die weiterführenden Schulen selbst unterschiedlich beginnen. Falls Sie dadurch Schwierigkeiten mit Geschwisterkindern bekommen sollten, sprechen Sie bitte die Klassenlehrerinnen an.)
- Es wird eine Testpflicht für alle Lehrkräfte/Mitarbeiter*innen in Schule sowie für alle in Präsenz teilnehmenden Kinder eingeführt. Dafür wird es eine neue, angepasste Einwilligungserklärung geben, die uns heute aber noch nicht vorliegt. Diese schicke ich nach, sobald sie vorliegt. Vorerst arbeiten wir mit der alten Bescheinigung. alte_Einwilligungs-_und_Datenschutzerklrung_Selbsttests.pdf
- Alle Kinder, die sich keiner Testung unterziehen, dürfen vorerst nicht mehr in Präsenz teilnehmen!
Weiterlesen: Elternbrief Unterrichtsorganisation nach Osterferien ab 19.04.2021
Corona-Testpflicht an Schulen ab 19.4.21
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Liebe Eltern,
bitte beachten Sie in den nächsten Tagen die offiziellen Mitteilungen der Schulleitung (per Mail) zur Testpflicht in Hessen und den Regelungen nach den Osterferien ab19. 04.2021.
Corona Fall 1c und Ganztag
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Liebe Eltern,
leider hat sich die Corona-Infektion des Kindes aus Klasse 1c auch im PCR-Test bestätigt. Damit wurden heute die entsprechenden Kontakte aus der Schatzkiste, der Notbetreuung und der Klasse 1c in Quarantäne geschickt.