Corona Fälle
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Liebe Eltern,
in unserer Betreuung kam es zu einer nachgewiesenen Corona-Infektion (britische Variante) des Personals.
Liebe Eltern,
in unserer Betreuung kam es zu einer nachgewiesenen Corona-Infektion (britische Variante) des Personals.
hier (siehe pdf unten) erhalten Sie die Planungen unserer Landesregierung zum Schulbetrieb nach den Osterferien. (Bis zu den Osterferien ändert sich für Ihre Kinder nichts.)
Derzeit ist der Schritt in den eingeschränkten Regelbetrieb vorgesehen, sofern die Infektionszahlen dies zulassen (Situation zwischen Herbst- und Weihnachtsferien).
Wir werden Sie wieder rechtzeitig über die Planungen informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Herrig
(Schulleiterin)
>>Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
heute möchte ich Sie über unsere Planungen für den weiteren Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien und die verbleibende Zeit bis dahin informieren.
Wie bereits angekündigt, wollen wir nach den Osterferien, das heißt ab dem 19. April 2021, den nächsten großen Öffnungsschritt in den Schulen hin zu mehr
Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler gehen.
Vorbehaltlich des Infektionsgeschehens sollen die Jahrgangsstufen 1 bis 4 dann wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb (das heißt Unterricht an jedem Schultag) zurückkehren.<<
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit einer Inzidenz von über 104 nimmt der Kreis Groß-Gerau die Spitzenposition in Hessen ein. Die Virusmutationen breiten sich weiter aus, gleichzeitig besuchen wieder mehr Schüler*innen die Schulen. Das Gesundheitsamt bereitet daher eine neue Allgemeinverfügung Schulen vor, die die bisherige vom 2. Februar 2021 ersetzten soll. Wir wurden geben Sie vorab über die geplanten Regelungen zu informieren.
Stand heute, sollen folgende Reglungen getroffen werden:
hier finden Sie die Speisekarte unserer Mensa ab dem 01.03 - 09.04.2021:
Liebe Eltern,
hier finden Sie den aktualisierten Hygieneplan 7.0-1 (nochmal redaktionell vom Schulamt geändert vom 16.02. in Anlage IV!)
I. Vorbemerkung
II. Infektionsschutz und Arbeitsschutz
III. Durchführung des Schulbetriebs
1. Zuständigkeiten
2. Hygienemaßnahmen
3. Mindestabstand
4. Personaleinsatz
5. Schülerinnen und Schüler mit Grunderkrankungen
6. Dokumentation und Nachverfolgung
7. Verantwortlichkeit der Schulleitung und Meldepflicht
8. Infektionsschutz beim Sport- und Musikunterricht sowie Religion, Ethik
und Islamunterricht (Schulversuch)
9. Schulverpflegung und Nahrungsmittelzubereitung
10. Schulische Ganztagsangebote und Mittagsbetreuung
11. Erste Hilfe und Schulsanitätsdienst
12. Schülerbeförderung
13. Veranstaltungen, Schülerfahrten
14. Weitere Hinweise
IV. Anpassungen an das Infektionsgeschehen
V. Unterstützung
Anlagen:
1. Aktuelle Darstellung der Maßnahmen für Kinder und Jugendliche an den Schulen
des Landes Hessen anhand des Leitfadens – „Schulbetrieb im Schuljahr
2020/21“ – Planungsszenarien für die Unterrichtsorganisation Anlage1_Planungsszenarien_Stufenplan.pdf
2. Sportunterricht und außerunterrichtliche Sport- und Bewegungsangebote während
der Corona-Pandemie [findet im Klassenverband statt unter Hygienebedingungen] Anlage2_Sport.pdf
3. Musikunterricht und außerunterrichtliche musikalische Angebote während der
Corona-Pandemie [findet im Klassenverband statt, Singen und Blasinstrumente spielen nur im Freien] Anlage3_Musik.pdf
4. Hinweise „Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und
Jugendlichen“ (Stand 1. Dezember 2020) Anlage_4_Umgang_Krankheitssymptome.pdf
mit diesem Schreiben möchte ich Sie erneut über die Planungen zum 22.2.21 informieren. Glücklicherweise sind die bereits an Sie versendeten Richtlinien des Landes beibehalten worden, so dass sich daraus folgendes Arbeiten für uns ergibt:
Planung für den Wechselunterricht ab 22.02.2021
· Kinder einer Klasse werden in 2 Gruppen A + B eingeteilt und haben im täglichen Wechsel Präsenzunterricht und Homeschooling. Die Einteilung der beiden Gruppen erfolgt durch die Klassenlehrerinnen.
· Beide Gruppen werden thematisch gleich behandelt. Der Präsenzunterricht dient der Einführung, Erklärung und Reflektion, das Homeschooling der Übung und Vertiefung. (Es findet kein Onlineunterricht mehr statt, da die Lehrkräfte täglich eine der beiden Gruppen beschulen.)
· Geschwisterkinder werden prinzipiell in die A-Gruppe eingeteilt und haben damit am gleichen Tag Präsenzunterricht bzw. Homeschooling, so dass Sie zumindest teilweise entlastet werden. Bitte weisen Sie die Klassenlehrerinnen auf etwaige Geschwisterkinder in anderen Klassen hin.
· An den Präsenztagen der Kinder können angemeldete Schüler*innen am Nachmittagsangebot der Schatzkiste teilnehmen. (An Notbetreuungstagen erfolgt keine Teilnahme am Nachmittagsangebot.)
· Folgende Fächer werden vorrangig erteilt: Deutsch, Mathe, Sachunterricht und Englisch.
· Inklusiv beschulte Kinder (mit festgestelltem Förderbedarf) haben ein Anrecht auf täglichen Präsenzunterricht.
· Die Unterrichtszeiten als auch die Notbetreuungszeiten decken die verlässlichen Schulzeiten ab (siehe unten).
· Morgens kommen die Kinder wie immer in der Zeit von 7.45 Uhr bis 8 Uhr im gleitenden Anfang in ihre Klassenräume. Das bietet eine Entzerrung und einen versetzten Anfang.
· Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht auch im Unterricht (Empfehlung des Hygieneplans: Auch OP-Masken für die Kinder nutzen)
· Zusätzliche Maskenpausen werden spätestens alle 2 Schulstunden eingerichtet.
Gruppe |
Mo |
Di |
Mi |
Do |
Fr |
Mo |
Di |
Mi |
Do |
Fr |
A |
X |
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X |
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X |
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B |
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X |
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X |
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X |
Notbetreuung
· Für Kinder, die keinen Präsenzunterricht haben, findet an den Homeschoolingtagen eine Notbetreuung statt, wenn die Kinder dazu angemeldet sind und die Eltern die Bedingungen zur Inanspruchnahme erfüllen.
Bitte teilen Sie den entsprechenden Klassenlehrerinnen bis Dienstag, 16.02.21 mit, wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen. (Dafür müssen entweder beide Eltern berufstätig sein oder ein alleinerziehender Elternteil). Dieses Formular Muster_Arbeitgeberbescheinigung.pdf muss vom Arbeitgeber ausgefüllt bis Freitag, 19.02.21 bei uns vorliegen. (Sofern beide Elternteile berufstätig sind, muss jedes Elternteil eine Bescheinigung vorlegen.) Sollte die Bescheinigung nicht vorliegen, kann Ihr Kind leider nicht in der Notbetreuung aufgenommen werden.
Weiterlesen: Aktuelle Information zum Schulbetrieb ab dem 22. Februar
wie angekündigt folgen geänderte
Maßnahmen ab dem 22. Februar:
- Wechselunterricht für Jahrgangsstufen 1 bis 6 ab 22. Februar
- Einrichtung einer Notbetreuung
- Maskenpflicht im Unterricht ab Jahrgangsstufe 1