Sehr geehrte Damen und Herren,
mit einer Inzidenz von über 104 nimmt der Kreis Groß-Gerau die Spitzenposition in Hessen ein. Die Virusmutationen breiten sich weiter aus, gleichzeitig besuchen wieder mehr Schüler*innen die Schulen. Das Gesundheitsamt bereitet daher eine neue Allgemeinverfügung Schulen vor, die die bisherige vom 2. Februar 2021 ersetzten soll. Wir wurden geben Sie vorab über die geplanten Regelungen zu informieren.
Stand heute, sollen folgende Reglungen getroffen werden:
- Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeitende im Präsenzunterricht haben eine medizinische Maske zu tragen. Dies gilt für die Nachmittagsbetreuung entsprechend.
- Die Möglichkeit der (teilweisen) Aussetzung der Maskenpflicht durch die Schulleitung wird ausgesetzt
- SuS ab Klasse 7 haben eine medizinische Maske zu tragen
- Es darf kein praktischer Schulsportunterricht in geschlossenen Räumen und (Schwimm-)Hallen stattfinden
- Der lehrplanmäßige Unterricht hat in festen Lerngruppen zu erfolgen.
- Eine Notbetreuungsgruppe ist ebenfalls eine feste Gruppe und hat aus so wenig wie möglichen Schüler*innen unterschiedlicher Lerngruppen zu bestehen.
Veröffentlichung Freitag 26.02.2021,gültig ab 01.03.2021 gültig bis 01.04.2021
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