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Feriencamp und Regelungen nach den Sommerferien 2021

Elternnachrichten
16. Juli 2021
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Liebe Eltern,

vorab möchte ich nochmal mitteilen, dass das Lerncamp für angemeldete Kinder in der 1.+2. Ferienwoche wie geplant stattfindet. Dazu haben die angemeldeten Kinder heute nochmal eine Mitteilung in Ihre Postmappe erhalten. Alle Kinder treffen sich dazu am ersten Tag auf dem Schulhof.

Vor den Ferien möchte ich Ihnen aber auch noch einen Ausblick auf das kommende Schuljahr geben.

Die bisherigen Vorgaben des Ministeriums werden im Großen und Ganzen wie zum Ende diesen Schuljahres beibehalten: (vgl. Elternschreiben des Ministerium). Folgende Änderungen möchte ich jedoch kurz hervorheben:

Zwei Präventionswochen zu Beginn des neuen Schuljahres (und auch 2 Wochen nach den Herbstferien):

· Erhöhung der Testfrequenz von derzeit zwei Tests je Woche auf drei Tests je Woche. Dementsprechend sind drei Ergebnisse von Bürgertests vorzulegen, falls nicht vom Testangebot in der Schule Gebrauch gemacht werden sollte.

· Maskenpflicht (medizinische Masken, s.u.) auch am Platz während des Unterrichts

· Empfehlung zum Tragen von Masken im Freien bei Einschulungsfeiern und vergleichbaren Schulveranstaltungen

· Empfehlung digitaler Kontaktnachverfolgung für größere Schulveranstaltungen (wie Einschulungsfeiern und Elternabende)

Prinzipiell gilt:

· Hinsichtlich des Tragens von Masken wird die bisherige Regelung (vgl. Schreiben vom 22. Juni 2021) fortgeführt, allerdings mit der Maßgabe, dass die Schülerinnen und Schüler ab dem 30. August 2021 medizinische Masken zu tragen haben. Grundsätzlich keine Maskenpflicht besteht im Freien, am Platz während des Unterrichts und wenn es zu pädagogischen Zwecken (z. B. zur Lautbildung im Fremdsprachenunterricht oder im Sportunterricht) erforderlich ist, keine Maske zu tragen. Entsprechend dem aktuellen hessischen Eskalationskonzept gilt jedoch ab einer regionalen 7-Tage-Inzidenz von 50 eine Maskenpflicht auch wieder am Platz im Unterricht (so wie in den Präventionswochen (s. o.)).

· Nach den Sommerferien können die Schulen den Schülerinnen und Schülern das negative Ergebnis eines in der Schule durchgeführten Tests für die außerschulische Nutzung mittels eines Testnachweisheftes bescheinigen. Dabei geht es ausschließlich darum, seitens der Lehrkraft zu bestätigen, dass die Schülerin oder der Schüler einen Antigen-Selbsttest mit negativem Ergebnis durchgeführt hat. Haftungsrisiken ergeben sich für die Lehrkräfte hieraus nicht.

· Nach Rückmeldung des Kreises werden keine Luftfilteranlagen in unserer Schule vorgesehen, da gemäß der Empfehlungen des Landes Hessen nur mobile Geräte in Räumen aufgestellt werden, die nicht ausreichend durch Fenster belüftet werden können. Auch nach kritischer Rückfrage und erneuter Prüfung konnte hier keine andere Maßgabe erreicht werden. (Vgl. Sie den Artikel des Kreis GG unter

https://www.kreisgg.de/presse/pressemitteilungen/nachrichten-einzelansicht/news/kreis-verbessert-lueftung-in-schulen/?no_cache=1&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=a71652df49a97bf68722386ae1595074

Wir werden dafür jedoch weitere CO2-Messgeräte erhalten.

Wir werden nach den Ferien mit einer Woche Klassenlehrerunterricht starten. Die Kinder der 1. und 2. Klassen haben täglich von der 1.-4. Stunde Unterricht (7.45/8.00-11.30 Uhr), die 3.+4. Klassen täglich von (7.45/8.00-12.30 Uhr).

Wir beginnen dabei wieder mit der Lernzeit. Einen Stundenplan erhalten Sie im Laufe der ersten Schulwoche.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie eine erholsame Zeit, in der alle zur Ruhe kommen können! Bleiben Sie gesund!

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Kerstin Herrig

(Schulleiterin)

 

 

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www.nibelungenschule-biebesheim.de

 

 

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