Liebe Eltern,
ab Do. 16.9.21 gelten kurz zusammengefasst folgende Regelungen :
- Maskenpflicht (medizinische Masken) in Schulgebäuden (bspw. in Gängen oder Treppenhäusern), aber nicht am Sitzplatz -nicht im Freien, beim Schulsport (und beim Pausenbrot) weitere Ausnahmen möglich
- am Sitzplatz 14 Tagen nach einer bestätigten Infektion in der Klasse bei einem größeren Ausbruchsgeschehen in der Schule
- Teilnahme am Präsenzunterricht in der Schule nur 3G (geimpft, getestet oder genesen)
- Testungen zweimal wöchentlich (Mo. und Mi.)
- bei nachgewiesener Infektion in der Klasse: 14 Tage tägliche Testungen für die übrige Klasse
- regelmäßige Dokumentation der Schülertests im Testheft gilt auch als Negativnachweis in der Freizeit, bspw. im Verein. Testheft bleibt auch bei Fehlzeiten oder in den Ferien gültig. Kinder unter 6 J. und Kinder bis Einschulung brauchen keinen Negativnachweis.
Genauere Informationen folgen
Ihr Team der Nibelungenschule Biebesheim