Neue Regelung ab Do. 16.9.21

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Liebe Eltern,

ab Do. 16.9.21 gelten kurz zusammengefasst folgende Regelungen :

- Maskenpflicht (medizinische Masken) in Schulgebäuden (bspw. in Gängen oder Treppenhäusern), aber nicht am Sitzplatz -nicht im Freien, beim Schulsport (und beim Pausenbrot) weitere Ausnahmen möglich

- am Sitzplatz  14 Tagen nach einer bestätigten Infektion in der Klasse bei einem größeren Ausbruchsgeschehen in der Schule

- Teilnahme am Präsenzunterricht in der Schule nur 3G (geimpft, getestet oder genesen) 

- Testungen zweimal wöchentlich (Mo. und Mi.)

- bei nachgewiesener Infektion in der Klasse: 14 Tage tägliche Testungen für die übrige Klasse

- regelmäßige Dokumentation der Schülertests im Testheft gilt auch als Nega­tivnachweis in der Freizeit, bspw. im Verein. Testheft bleibt auch bei Fehlzeiten oder in den Ferien gültig. Kinder unter 6 J. und Kinder bis Einschulung brauchen keinen Negativnachweis.

Genauere Informationen folgen

Ihr Team der Nibelungenschule Biebesheim