Update Hygieneplan 6.0 für 2020/21

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Sehr geehrte Damen und Herren,

vom Hessischen Kultusministerium kam folgende Mitteilung:


der Hygieneplan 6.0 enthält in dem Bereich Sport (Anlage 2) und Musik (Anlage 3) bis zum 31.01.2021 befristete Regelungen.


Hiermit werden die in Anlage 2 des Hygieneplans geltenden Regelungen zum Schulsport verlängert. Die schulübergreifenden schulsportlichen Wettbewerbe werden weiterhin bis zu den Osterferien ausgesetzt, um zu verhindern, dass Infektionen von außen in die Schulen hineingetragen werden und Infektionsketten nicht mehr nachvollzogen werden können. Gleiches gilt für die Regelungen zum Gesang und der Nutzung der Blasinstrumente in Anlage 3. Auf Gesang und die Nutzung der Blasinstrumente muss in Gruppen- oder Klassenverbänden in geschlossenen Räumlichkeiten verzichtet werden. In geschlossenen Räumlichkeiten sind nur Einzelunterricht oder Einzelvortrag unter Einhaltung der in der Anlage aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen möglich.


Auf die geltenden Regelungen der Corona-Verordnungen des Landes in ihrer jeweils aktuellen Fassung wurde außerdem hingewiesen.