Sehr geehrte Eltern der Nibelungenschüler*innen,
ich möchte Sie kurz vor Ferienbeginn nochmal über den Stand zum Umgang mit der Corona-Pandemie informieren, da es nach Rückmeldung aus den Elternabenden noch Unsicherheiten diesbezüglich gibt.
- Es gilt nach wie vor die Regelung, dass Schülerinnen und Schüler mit einem der drei typischen Covid-Symptome (Fieber über 38°, trockener Husten, Geschmacks-/ Geruchsverlust) nicht den Unterricht besuchen dürfen. Nach einem Tag ohne Symptome oder einem negativen Covid-Testergebnis darf Ihr Kind den Unterricht wieder besuchen.
- Sollte ein Mitglied aus Ihrem Hausstand (Geschwisterkinder, Vater, Mutter etc.) eines der drei Symptome aufweisen, darf Ihr Kind ebenfalls nicht den Unterricht besuchen und wird mit Material durch die Lehrkraft versorgt.
(Bei der Darstellung auf dem Schaubild des Sozialministeriums ist dies missverständlich notiert.)
- Nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet dürfen die Kinder nur mit einem negativen Covid-Testergebnis oder nach 2-wöchiger Quarantäne in den Unterricht zurückkehren.
ACHTUNG: Es kann sein, dass sich diese Bedingungen kurzfristig ändern (Diesbezüglich existieren bereits erste Planungen unserer Behörden.)
Wir werden Änderungen schnellstmöglich auf unserer Homepage und durch den neu erstellten Emailverteiler bekannt geben. Bitte prüfen Sie im Falle eines Aufenthalts im Risikogebiet die dann geltenden Bedingungen.
- Die Mund-Nasen-Bedeckung auf Fluren und auf dem Schulhof ist weiterhin verpflichtend.
- Nach wie vor sind wir angehalten in entsprechenden Intervallen zu lüften. Dadurch kann es gerade in unserem Passivhaus (Jahrgang 1+2) kühler werden, weil nicht so schnell nachgeheizt werden kann. Bitte sorgen Sie für entsprechend warme Kleidung im „Zwiebellook“, die Ihre Kinder schnell an- bzw. ausziehen können. Eine Klärung beim Schulträger zum Umgang mit dieser Situation ist veranlasst.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Herrig
Schulleiterin