Allgemeinverfügung des Kreises Groß-Gerau zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Groß-Gerau im Bereich Schulen
Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,
bitte beachten Sie folgende Regelung, gültig ab 19. Oktober 2020 (nach den Herbstferien):
"In allen Schulen nach § 33 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz darf
kein praktischer Schulsportunterricht in geschlossenen Räumen und (Schwimm-)Hallen stattfinden.
Im Freien ist der praktische Sportunterricht gestattet, sofern dieser unter ständiger
Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zu anderen Personen ausgeübt wird.
Abweichend von den Bestimmungen zur Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-
Virus (2. Corona-VO) vom 13. März 2020 in der jeweils gültigen Fassung gilt Folgendes:"
Weiterlesen: Regelung des Kreises Groß-Gerau vom 13.10.2020